IP-Kanzleien.
IP-Fachleute.
Unterschiedliche Länder, gemeinsame Basis

Simge IP arbeitet hauptsächlich mit internationalen Patent- und Markenkanzleien sowie selbstständigen IP-Rechtsanwälten und -Vertretern zusammen. Unsere Tätigkeit ist auf die professionelle Zusammenarbeit mit Kollegen ausgerichtet, die Mandanten in verschiedenen Rechtsordnungen vertreten – von spezialisierten Kanzleien mit gelegentlichen internationalen Mandaten bis hin zu Organisationen, die umfangreiche Schutzrechtsportfolios verwalten.

Zu unseren Ansprechpartnern zählen Kanzleipartner, Patent- und Markenanwälte, Rechtsanwälte, juristische Fachkräfte, Portfoliomanager und Übersetzungsfachleute. Ihre Aufgaben unterscheiden sich, doch jeder von ihnen trägt zur Beratung und Vertretung der Mandanten bei. Wir arbeiten innerhalb dieses professionellen Rahmens und berücksichtigen dabei die Verantwortung der beauftragenden Kanzlei sowie ihre gewachsenen Mandantenbeziehungen.

Patent- und Markenkanzleien

Wir arbeiten mit Patent- und Markenkanzleien zusammen, die eine Vertretung in der Türkei für die Schutzrechtsangelegenheiten ihrer Mandanten benötigen. Die Aufträge können Patente, Marken oder Designs betreffen oder mehrere Bereiche im Rahmen eines laufend betreuten Schutzrechtsportfolios umfassen.

Zu unseren Kooperationspartnern zählen sowohl Kanzleien, die regelmäßig Schutzrechtsangelegenheiten in der Türkei bearbeiten lassen, als auch solche, die für einen bestimmten Fall eine lokale Vertretung suchen. Der Auftrag kann sich auf ein klar definiertes Verfahren beschränken oder auch Prüfungs- und Erteilungsverfahren, Übersetzungen, Schutzrechtsverlängerungen und damit verbundene Portfoliobetreuung umfassen.

Die beauftragende Kanzlei bleibt der wichtigste Berater des Mandanten. Art und Umfang unserer Mitwirkung richten sich nach den erforderlichen Dienstleistungen und den zwischen den Kanzleien vereinbarten Zuständigkeiten.

Selbstständige Patent- und Markenanwälte sowie spezialisierte Kanzleien

Unsere Dienstleistungen richten sich auch an selbstständige Patent- und Markenanwälte, spezialisierte IP-Boutique-Kanzleien und juristische Fachkanzleien. Die Zusammenarbeit mit diesen Kollegen kann die lokale Vertretung, technische oder verfahrensbezogene Fachunterstützung sowie die Mitwirkung an einem bestimmten Projekt umfassen.

Die Zusammenarbeit kann auf ein einzelnes Mandat ausgerichtet werden, ohne dass eine Verpflichtung zu einer umfassenderen Portfoliobetreuung erforderlich ist. Bei wiederkehrenden Aufträgen kann sich die Beziehung zu einer festen Zusammenarbeit entwickeln, die den technischen Schwerpunkten der Kanzlei, den Anforderungen ihrer Mandanten und den bevorzugten Verfahrensabläufen Rechnung trägt.

Internationale Kanzleien und Portfoliomanagement-Teams

Bei Kanzleien, die internationale Schutzrechtsportfolios kontinuierlich betreuen, kann die Zusammenarbeit eine Abstimmung mit mehreren Rechts- und Patentanwälten, Verwaltungsmitarbeitern und Portfoliomanagement-Fachleuten innerhalb der beauftragenden Organisation erfordern.

Wir arbeiten mit diesen Teams auf der Grundlage von Vereinbarungen zusammen, die sich nach Art und Umfang der Aufträge richten. Zu den relevanten Aspekten zählen technische Fachgebiete, die Verteilung der Akten, Berichtsformate, Genehmigungsverfahren und Abrechnungsanforderungen.

Solche Mandate können den Einsatz eines speziell zusammengestellten Teams aus unseren festen Fachkräften und unabhängigen Spezialisten umfassen. Die Teamstruktur und der Umfang der Mitwirkung werden für das jeweilige Schutzrechtsportfolio vereinbart und bei sich ändernden Anforderungen überprüft und angepasst.

Patentanwaltskanzleien und IP-Übersetzungsunternehmen

Wir arbeiten mit Patentanwaltskanzleien und spezialisierten IP-Übersetzungsunternehmen zusammen, die Übersetzungen aus dem Englischen ins Türkische sowie damit verbundene technische Fachunterstützung benötigen.

Zu unseren professionellen Ansprechpartnern zählen Patentanwälte, Übersetzungsspezialisten und Projektmanager, die für einzelne Patentanmeldungen, Patentfamilien oder laufende Übersetzungsprogramme verantwortlich sind. Die Zusammenarbeit kann auf bestimmte technische Fachgebiete, etablierte Fachterminologie und Referenzmaterialien abgestimmt werden, wobei der Leistungsumfang und die Prüfungsabläufe für den jeweiligen Auftrag klar festgelegt werden.

Kanzleien mit internationalem Koordinationsbedarf

Wir arbeiten auch mit IP-Kanzleien zusammen, deren Aufträge mehrere Rechtsordnungen umfassen. Diese Kanzleien benötigen möglicherweise Unterstützung bei der Koordination zusammenhängender Angelegenheiten in verschiedenen Ländern oder bei der Suche nach einer geeigneten lokalen Vertretung.

Die Zusammenarbeit kann sowohl die ursprünglich beauftragende Kanzlei als auch die unabhängigen Kollegen umfassen, die für die Verfahren vor Ort zuständig sind. Die betreffenden Länder, die erforderlichen Dienstleistungen und die Verteilung der Zuständigkeiten werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt.

Wir begrüßen gegenseitige professionelle Beziehungen, bei denen die Kenntnisse der jeweiligen Rechtsordnung und die Fachkompetenz jeder Kanzlei zur Bearbeitung geeigneter Mandate beitragen können. Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden unter Berücksichtigung der Interessen des Mandanten und der Anforderungen des jeweiligen Auftrags geprüft.

IP-Kanzleien und Anwaltskanzleien, die Streitverfahren betreuen

Zu unseren Ansprechpartnern bei streitigen Angelegenheiten zählen Patent- und Markenkanzleien, IP-Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien, die Mandanten bei Streitigkeiten über Schutzrechte in der Türkei beraten.

Je nach Art der Angelegenheit kann die Zusammenarbeit fachliche Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums und in technischen Fragen, die Koordination mit spezialisierten Prozessanwälten oder die Unterstützung bei bereits laufenden Verfahren umfassen. Die jeweiligen Rollen der beauftragenden Kanzlei, von Simge IP und der kooperierenden Anwaltskanzlei werden im Rahmen des Mandats klar festgelegt.

Professionelle Zusammenarbeit

Unsere Beziehungen zu anderen IP-Kanzleien können mit einem einzelnen Auftrag, einem bestimmten Projekt oder der laufenden Betreuung eines Schutzrechtsportfolios beginnen. Für jeden Auftrag vereinbaren wir den Leistungsumfang, die jeweiligen Zuständigkeiten und die Kommunikationsabläufe.

Die beauftragende Kanzlei bleibt der wichtigste Berater und Ansprechpartner des Mandanten. Wir führen die vereinbarten Arbeiten aus, erstatten der beauftragenden Kanzlei Bericht und kommunizieren nur auf deren Anweisung direkt mit ihren Mandanten. Indem wir als Berufskollegen unsere Fachkompetenz einbringen und bestehende Mandantenbeziehungen respektieren, schaffen wir eine klare und verlässliche Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit.